- das Abzahlungsgeschäft
- - {tally shop}
Deutsch-Vietnamesisch Wörterbuch. 2015.
Deutsch-Vietnamesisch Wörterbuch. 2015.
Abzahlungsgeschäft — Abzahlungsgeschäft, Kaufvertrag über bewegliche, dem Käufer zur Benutzung übergebene Sachen, deren Kaufpreis in Teilzahlungen (Raten, Abschlags oder Akontozahlungen) zu entrichten ist. Das Abzahlungsgeschäft war im Abzahlungsgesetz vom 16. 5.… … Universal-Lexikon
Abzahlungsgeschäft — Abzahlungsgeschäft, Teilzahlungs oder (in Österreich) Ratengeschäft, Handelsbetrieb, der sich mit Verkauf beweglicher Sachen gegen Berichtigung des Kaufpreises in Teilzahlungen und unter Vorbehalt des Rücktritts vom Vertrag, wenn der Käufer seine … Kleines Konversations-Lexikon
Abzahlungsgeschäft — I. Bürgerliches und Handelsrecht:1. Begriff: ⇡ Kreditvertrag, der die Lieferung einer oder mehrerer bestimmter Sachen oder anderer Leistungen gegen Teilzahlung zum Gegenstand hat, v.a. Kauf von beweglichen Sachen. 2. Formen: a)… … Lexikon der Economics
Abzahlungsgeschäft — Basisdaten Titel: Gesetz betreffend die Abzahlungsgeschäfte Kurztitel: Abzahlungsgesetz Abkürzung: AbzG Art: Bundesgesetz Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland … Deutsch Wikipedia
verdecktes Abzahlungsgeschäft — geschäftliches Vorgehen, bei dem – um das Verbraucherschutzrecht des BGB zu umgehen – ⇡ Kreditgeschäft und Teilzahlungskauf (⇡ Abzahlungsgeschäft) nicht aufeinander bezogen sind, d.h., die Selbstständigkeit des bei der Finanzierungsgesellschaft… … Lexikon der Economics
Kreditvertrag — 1. Begriff: Vertrag, durch den sich ein Kreditinstitut (Kreditgeber) gegenüber einer anderen Person (Kreditnehmer) zur Gewährung eines Kredits zu den zwischen beiden Partnern vereinbarten Konditionen verpflichtet. 2. Rechtsgrundlagen und… … Lexikon der Economics
Leasing — 63% des Leasingvolumens in Deutschland entfallen auf Straßenfahrzeuge Leasing [ˈliːsɪŋ] (von engl. to lease = „mieten, pachten“) ist im zivilrechtlichen Sinn ein Nutzungsüberlassungsvertrag oder ein atypischer Mietvertrag. Der Begriff hat in der… … Deutsch Wikipedia
Verbraucherkreditgesetz — Verbraucherkreditgesetz, Abkürzung VerbrKrG, am 1. 1. 1991 in Kraft getretenes Gesetz zur Regelung des Rechts des Verbraucherkredits, das das Abzahlungsgesetz vom 16. 5. 1894 ablöste. Das Verbraucherkreditgesetz erfasst Kreditverträge und… … Universal-Lexikon
Taschengeldparagraf — Als Taschengeldparagraf wird § 110 des deutschen Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) mit der amtlichen Überschrift: „Bewirken der Leistung mit eigenen Mitteln“ bezeichnet, und auch der § 151 Abs 3 des österreichischen Allgemeinen bürgerlichen… … Deutsch Wikipedia
§110 BGB — Als Taschengeldparagraf wird § 110 des deutschen Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) mit der amtlichen Überschrift: „Bewirken der Leistung mit eigenen Mitteln“ bezeichnet, und auch der § 151 Abs 3 des österreichischen Allgemeinen bürgerlichen… … Deutsch Wikipedia
§ 110 BGB — Als Taschengeldparagraf wird § 110 des deutschen Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) mit der amtlichen Überschrift: „Bewirken der Leistung mit eigenen Mitteln“ bezeichnet, und auch der § 151 Abs 3 des österreichischen Allgemeinen bürgerlichen… … Deutsch Wikipedia